Sportförderung
Die Förderung der Sportinteressierten innerhalb und außerhalb von Vereinen sieht die Stadt Eberswalde als wichtige Querschnittsaufgabe zwischen Förderung der Gesundheit, des gesellschaftlichen Zusammenhalts und einer lebendigen Stadt.
Die "Richtlinie für die kommunale Förderung des Sports in der Stadt Eberswalde" bietet dabei die rechtliche Grundlage.
Die Stadt Eberswalde gewährt Zuwendungen für Sportprojekte mit dem Ziel, den Kinder- und Jugendsport sowie den Breitensport insbesondere den Behindertensport zu fördern. Gefördert werden können einzelne abgegrenzte Vorhaben auf dem Gebiet des Sports in den Bereichen:
- Mitgliederförderung für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18.Lebensjahr
- Projektförderung für Sportvereine und andere gemeinnützige Vereine
- Sportgruppen/-initiativen
- Vereinskooperationen/-fusionen
- werterhaltende bzw. wertsteigernde Maßnahmen für Sportvereine (Investive Sportförderung)
Rechtliche Grundlagen
- Richtlinie für die kommunale Förderung des Sports
- Änderung der Richtlinie - Pandemie- und krisenbedingte finanzielle Unterstützungsleistungen
- Allgemeine Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P)
- Ergänzende Information zur Verarbeitungstätigkeit Bearbeitung von Anträgen der kommunalen Sportförderung
Formulare