Federal election 2025

Am 23.02.2025 findet die Wahl des 21. Deutschen Bundestages statt. An diesem Tag können alle wahlberechtigten Eberswalderinnen und Eberswalder in einem von 37 Wahllokalen wählen gehen. Die entsprechenden Wahlbenachrichtigungskarten werden in der zweiten Januarhälfte versandt.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, an der Wahl mittels Briefwahl teilzunehmen.

Hierfür können ab Montag, dem 10. Februar 2025, alle Wahlberechtigten das Briefwahllokal im Rathaus in der Breiten Straße 41-44 in 16225 Eberswalde nutzen, um die Briefwahlunterlagen in Empfang zu nehmen und die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben. Das Briefwahllokal befindet sich im 2. Obergeschoss im Raum 206 und ist wie folgt geöffnet:

montags von 7.00 Uhr - 14.00 Uhr
dienstags von 8.00 Uhr - 18.00 Uhr
mittwochs von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
donnerstags von 9.00 Uhr - 18.00 Uhr
freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr (am 21.02.2025 von 8.00 Uhr - 15.00 Uhr).

Ab dem 27.01.2025 können die Briefwahlunterlagen auch elektronisch hier bis zum 18.02.2025 um 12:00 Uhr beantragt werden.

Hinweis: Die Briefwahlunterlagen selbst können jedoch erst frühestens ab dem 06.02.2025 und spätestens ab dem 10.02.2025 versandt werden!

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Ebenso können die Briefwahlunterlagen schriftlich oder per E-Mail unter Angabe des Familiennamens, des Vornamens, des Geburtsdatums und der Wohnanschrift

(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) beantragt werden.

 

Für die schriftliche Beantragung nutzen Sie bitte die Anschrift

Stadt Eberswalde - Wahlbehörde -
Breite Straße 41-44
16225 Eberswalde

Einen E-Mail-Antrag senden Sie bitte an wahlbehoerde@eberswalde.de.

 

Für weitere Informationen rund um die Bundestagswahl stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wahlbehörde unter der Telefonnummer 03334-64108 gern zur Verfügung.

Bekanntmachungen der Wahlbehörde

Neuwahl des Bundestags 2025

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird es am Sonntag, dem 23. Februar 2025, zur Neuwahl des deutschen Bundestags kommen.


Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl sucht die Stadt Eberswalde Wahlhelfende, die sich ehrenamtlich in einem der 37 Wahlvorstände in einem Wahllokal vor Ort oder in einem der 13 Briefwahlvorstände in Eberswalde ehrenamtlich engagieren wollen.


Alle an der Übernahme eines Wahlehrenamtes interessierten Bürgerinnen und

Bürger werden herzlich gebeten, sich in der Wahlbehörde der Stadtverwaltung zu melden, die wie folgt kontaktiert werden kann:


E-Mail: wahlhelfer@eberswalde.de

Telefon: 03334/64-158

persönlich oder postalisch: Breite Straße 41-44 (Rathaus), 16225 Eberswalde.


Voraussetzung für eine Berufung in einen Wahlvorstand ist das Vorliegen der eigenen Berechtigung zur Teilnahme an der Wahl. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Für ihre Tätigkeit am Wahlsonntag erhalten die Mitglieder der Wahlvorstände ein Erfrischungsgeld. Dieses beträgt je Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher 60,00 Euro und für alle weiteren Wahlvorstandsmitglieder 45,00 Euro.


Die Mitarbeiter der Wahlbehörde freuen sich über jede Meldung und stehen für weitere Auskünfte gern zur Verfügung.