Bauleitplanung und sonstige Satzungen

Die Bauleitplanung dient dazu, die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken vorzubereiten und zu steuern. Gemeinden haben das Recht zu bestimmen, ob, was und wie in ihrem Gebiet geplant wird. Diese sogenannte Planungshoheit ist ein Bestandteil des verfassungsrechtlich geschützten Rechts auf kommunale Selbstverwaltung.

Verbindliche Bauleitplanung

Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten. Während der Flächennutzungsplan (FNP) die beabsichtigte Bodennutzung zeichnerisch und textlich darstellt, setzt der Bebauungsplan die zulässige bauliche Nutzung der in seinem Geltungsbereich liegenden einzelnen Grundstücke rechtsverbindlich als Ortsrecht fest. Damit schafft die Gemeinde zur Verwirklichung ihrer Zielvorstellungen für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung räumlich begrenztes Recht. Als Rechtsnorm muss der Bebauungsplan in einem förmlichen Rechtssetzungsverfahren erlassen werden.
Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Verfahrensschritte sollen vor allem gewährleisten, dass alle durch den Bebauungsplan berührten Belange in den Abwägungsvorgang eingestellt werden. Zu diesem Zweck sind Mitwirkungsrechte der Öffentlichkeit und eine Abstimmung mit den von der Planung betroffenen Planungs- und Bedarfsträgern vorgesehen.

Die Bebauungspläne und das Knoten- und Kantenmodell (Straßennetz) der Stadt Eberswalde können über das Geoportal der Stadt Eberswalde betrachtet werden. Alle dort darstellbaren Pläne können über WMS-Dienste (Web Map Services) in eigene GIS-Projekte eingebunden werden. Die Bereitstellung von WMS–Diensten gewinnt im Rahmen des Aufbaus einer nationalen/globalen GDI (Geodateninfrastruktur) weiter an Bedeutung. Die durch die Stadt Eberswalde bereitgestellten Geodienste können ebenfalls eingesehen werden.

Die Aufbereitung der Bauleitplanungsdaten sowie des Straßennetzes und deren Bereitstellung als WMS wurden durch EFRE gefördert.

EU-Emblem mit Hinweis auf die Union

Bebauungsplanung

Alle Bebauungspläne auf dem Stadtplan der Stadt Eberswalde.

Baupläne

TitelDateityp und -größe
BPL 520/3 „Eisenspalterei Ost” textliche Festsetzungenpdf - 1,007 MBDownload
BPL 1 „Strategische Steuerung des Einzelhandels” der Stadt Eberswalde - Planpdf - 8,353 MBDownload
BPL 708 „Clara-Zetkin-Siedlung - Hinter der Fliederallee” 2. Änderungpdf - 20,774 MBDownload
BPL 606 „Christel-Brauns-Weg”pdf - 7,463 MBDownload
BPL 520/3 „Eisenspalterei Ost” 1. Änderungpdf - 5,264 MBDownload
BPL 427 „Heegermühler Straße 14”pdf - 4,658 MBDownload
BPL 406 „Westend-Center”pdf - 8,74 MBDownload
BPL 404/3 „Kupferhammerweg”pdf - 1,3 MBDownload
BPL402/1 „Kupferhammerweg 9”pdf - 8,29 MBDownload
BPL 400 „Technologie- und Gewerbepark” 1. Teiländerungpdf - 7,199 MBDownload
BPL 31371 „Ehemalige Landesklinik"pdf - 8,004 MBDownload
BPL 219 „Energie- und Recyclingzentrum”pdf - 2,286 MBDownload
BPL 134/2 „Töpferhöfe”pdf - 13,116 MBDownload
BPL 134/1 „Töpferstraße”pdf - 9,19 MBDownload
BPL 133 „Barnimhöhe”pdf - 5,41 MBDownload
BPL 123 „Schärzeblick”pdf - 7,652 MBDownload
BPL 107 „Alter Mühlenteich”pdf - 5,973 MBDownload
BPL 708 „Clara-Zetkin-Siedlung - Hinter der Fliederallee” 1. Änderungpdf - 8,528 MBDownload
BPL 626 „Industrie- und Innovationszentrum Finow”pdf - 5,058 MBDownload
BPL 608 „Märkische Heide I”pdf - 5,615 MBDownload
BPL 601/1 „Wohnpark Finow”pdf - 3,553 MBDownload
BPL 539 B „Erweiterung des Stadtteils Brandenburgisches Viertel - Teil B”pdf - 7,433 MBDownload
BPL 539 A „Erweiterung des Stadtteils Brandenburgisches Viertel - Teil A”pdf - 6,512 MBDownload
BPL 520/3 „Eisenspalterei Ost” Planpdf - 4,449 MBDownload
BPL 520/3 „Eisenspalterei Ost” 2. Änderungpdf - 1,667 MBDownload
BPL 520/1 „Papierfabrik Wolfswinkel”pdf - 4,484 MBDownload
BPL 421 „Industriegebiet Binnenhafen Eberswalde”pdf - 4,109 MBDownload
BPL 404/2 „Märkisch Tischlerei”pdf - 2,758 MBDownload
BPL 400 „Technologie- und Gewerbepark“ 3. Teiländerungpdf - 4,281 MBDownload
BPL 400 „Technologie- und Gewerbepark“ 2. Teiländerungpdf - 3,621 MBDownload
BPL 144 „Bahnhofsbereich”pdf - 2,011 MBDownload
BPL 132/1 „Wohnpark Tramper Chaussee“pdf - 8,542 MBDownload
BPL 110/1 „Am Markt”pdf - 4,346 MBDownload
BPL 805 „Abrundung Ostend” 1. Änderung, 1. Teiländerungpdf - 8,325 MBDownload
BPL 623 „Westlich der Lichterfelder Wassertorbrücke”pdf - 9,011 MBDownload
BPL 608 „Märkische Heide I” 2. Änderungpdf - 3,316 MBDownload
BPL 608 „Märkische Heide I” 1. Änderungpdf - 372,202 KBDownload
BPL 529 „Heidewald”pdf - 11,791 MBDownload
BP 521 „Landschafts- und Freizeitpark Eisenspalterei” 1. Änderungpdf - 11,538 MBDownload
BPL 309 „Badeanstalt”pdf - 6,025 MBDownload
BP 140 „Brauerei”pdf - 6,443 MBDownload
BPL 400 „Technologie- und Gewerbepark“ 1. Teiländerungpdf - 5,572 MBDownload
BPL 612 „Biesenthaler Straße 41”pdf - 5,827 MBDownload
BPL 528/1 „TOOM Baumarkt”pdf - 9,185 MBDownload
V BPL 504 „Solarpark Eisenspalterei”pdf - 3,496 MBDownload
BPL 324 „Käthe-Kollwitz-Straße”pdf - 6,944 MBDownload
BPL 108 „Bergerstrasse 113”pdf - 4,869 MBDownload
VEL 214/1 „Waldstraße 1”pdf - 3,504 MBDownload
BPL 1 „Strategische Steuerung des Einzelhandels” der Stadt Eberswalde - Textliche Festsetzungenpdf - 68,727 KBDownload
VEP 401 „Kaufland”pdf - 8,063 MBDownload
VEP 106 „H.-Heine-Straße”pdf - 4,395 MBDownload

Satzungen Stadtentwicklung

Die Gemeinde hat die Möglichkeit, auch ausserhalb der Bebauungsplanung steuernd tätig zu werden. Der Gesetzgeben hat dazu verschiedene Ermächtigungsgrundlagen geschaffen.

Übersichtskarte Satzungen Stadtentwicklung

Zur Erhaltung und Wiederherstellung der historischen städtebaulichen Situation können für einzelne Straßenzüge geringere als nach der Bauordnung vorgegebenen Abstandsflächen festgelegt werden.

Erhaltungssatzungen sind baurechtliche Satzungen, die von den Gemeinden auf der Grundlage des Besonderen Städtebaurechts aus dem Baugesetzbuch erlassen werden können. Rechtsgrundlage dafür sind die §§ 172 ff. des Baugesetzbuchs. Es gibt demnach drei Schutzziele, die die Aufstellung einer Erhaltungssatzung rechtfertigen können: die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt den sogenannten Milieuschutz, also den Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung und die Unterstützung städtebaulicher Umstrukturierungen.

Im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung bedürfen der Neubau, Abbruch („Rückbau“), die Änderung oder die Nutzungsänderung einer zusätzlichen Genehmigung durch die Gemeinde. Dabei wird am Maßstab der Erhaltungsziele der jeweiligen Satzung geprüft, ob die Maßnahme zulässig ist. Dieses Genehmigungserfordernis ist unabhängig von einer etwaigen Genehmigungsfreiheit nach dem Bauordnungsrecht. In einer Baugenehmigung ist die erhaltungsrechtliche Genehmigung Bestandteil.

Messingwerk
Westend
Nordend
Brunnenstraße

In der Klarstellungssatzung legt die Gemeinde die sich aus der tatsächlichen vorhandenen Bebauung ergebende Grenze des Bebauungszusammenhangs fest. Alle von der Satzung erfassten Grundstücksteile gehören zum Innenbereich und besitzen damit grundsätzlich Baulandqualität.

Freie Scholle
Ostend

Mit der Entwicklungssatzung kann die Gemeinde bebaute Bereiche im Außenbereich, die einen entwicklungsfähigen Siedlungsansatz aufweisen, konstruktiv als „im Zusammenhang bebaute Ortsteile” festlegen. Die Satzung schafft innerhalb ihres Geltungsbereiches neues Baurecht. Hier gilt fortan das sich aus § 34 BauGB ergebende grundsätzliche Baurecht nach Maßgabe des Einfügungsgebotes.

Am Sonnenhang

Denkmalbereichssatzungen der Stadt Eberswalde

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Grundzüge der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung der Stadt Eberswalde für die nächsten 10 bis 15 Jahre dar. Er besteht aus einem Plan und einer Begründung. Die wichtigsten Plandarstellungen sind:

  • Die Bauflächen (Wohnbauflächen, gemischte und gewerbliche Bauflächen, Sonderbauflächen)
  • Die Grün- und Freiflächen (z. B. Parkanlagen, Sportplätze, Spielplätze, Kleingärten, Friedhöfe, Wald, landwirtschaftliche Flächen)
  • Die soziale Infrastruktur (z. B. Schulen, Kindertagesstätten, kirchliche Einrichtungen, kulturelle Einrichtungen)
  • Flächen zum Schutz und zur Entwicklung der Natur
  • Die wichtigsten Verkehrswege (z. B. Hauptverkehrsstraßen, Bahnflächen)
  • Übernahme von anderen Fachplanungen des Bundes, des Landes Brandenburg und anderer Planungsträger.

Der FNP wird auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet, da er den Rahmen für die verbindliche Bauleitplanung, die Bebauungsplanung, vorgibt. Der Bebauungsplan muss also aus dem FNP entwickelt werden. Der FNP selbst hat keine direkte Auswirkung auf die Beurteilung von Bauvorhaben im Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch); im Außenbereich (§35 Baugesetzbuch) kann er bei der planungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben eine Rolle spielen. Er ist für die Behörden verbindlich und kann nur in einem gesetzlichen Verfahren geändert werden.

Seit dem 17.11.2014 ist der neuaufgestellte Flächennutzungsplan 2014 (Bearbeitungsstand 28.02.2014) rechtswirksam. Er ersetzt den bisherigen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1998 inklusive dessen Änderungen. Inzwischen sind die 1. Änderung des Flächennutzungsplans (seit dem 17.07.2019) und die 2. Änderung des Flächennutzungsplans (seit dem 29.12.2021) rechtswirksam.

Durch die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2014 wurden zwei Teilflächen geändert. Es handelt sich um die Teilfläche A – Finow Süd und um die Teilfläche C – Waldsportanlage. Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst die Änderung von 6 Teilflächen. Es erfolgten Änderungen für die Teilfläche B - Bereich „Westend-Center”, die Teilfläche C - Bereich „Energie- und Recyclingzentrum Ostend”, die Teilfläche D - Plangebiet BPL Nr. 123 „Schwärzeblick”, die Teilfläche F - Hundetreff „Bellodrom”, die Teilfläche G - Wohnbauflächen Brandenburgisches Viertel West und die Teilfäche J - Spechthausener Straße.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Eberswalde wurde am 19.01.2022 in der Fassung der 1. und 2. Änderung sowie der 1. Berichtigung des Flächennutzungsplans (umfasst das Plangebiet des BPL Nr. 402/1 „Kupferhammerweg 9”) für das gesamte Gemeindegebiet neu bekanntgemacht. Er trägt die Bezeichnung Flächennutzungsplan Stadt Eberswalde 2021 kurz FNP 2021.