4. Stufe Lärmaktionsplanung
Ihre Hinweise und Anregungen zum Lärmaktionsplan können Sie direkt per E-Mail bis zum 02. August 2024 an das Stadtentwicklungsamt (stadtentwicklungsamt@eberswalde.de) übermitteln.
Am Donnerstag, dem 18. Juli 2024 erfolgt die öffentliche Information zur aktuellen Entwicklung „4. Stufe - Lärmaktionsplanung“ im Saal des Bürgerbildungszentrums Amadeu Antonio (BBZ).
Die Stadt Eberswalde hat im Jahr 2008 erstmals einen Lärmaktionsplan aufgestellt. 2012 und 2018 erfolgten jeweils die erforderlichen Berichterstattungen über den Lärmaktionsplan an das Landesamt für Umwelt (LfU). Im Rahmen der Erarbeitung des "Mobilitätsplanes 2030+" erfolgte, unter vielfältiger Beteiligung und Information der Bürger:innen, die Neuaufstellung des Lärmaktionsplanes.
Als Bestandteil des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen „Mobilitätsplan 2030+“ bildet der Lärmaktionsplan (LAP) der Stadt Eberswalde eine der Grundlagen für eine langfristig-strategische Sichtweise zur Bewertung von sogenanntem Umgebungslärm. Auf Grundlage von sogenannten Lärmkarten des Landesamts für Umwelt (LfU) sowie des Eisenbahn-Bundesamtes werden die Hauptlärmquellen in den jeweils betrachteten Gemeindegebieten in Lärmaktionsplänen sichtbar gemacht. Die durch Lärm bedingten Belastungen und deren negative Auswirkungen können so gezielt verortet und in die Planung einbezogen werden.
Zur Abschätzung der Betroffenheit wurde, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben sowie auf Basis des eigens erstellten Lärmmodells, die vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS) zu Grunde gelegt. Das bis dahin bestehende Berechnungsverfahren wurde nunmehr durch eine neue einheitliche Berechnungsmethode „Common Noise Assessment Methods in the EU“ („CNOSSOS-EU“) abgelöst, welches durch alle Mitgliedstaaten anzuwenden ist und die Grundlage der aktuellen 4. Stufe der Lärmaktionsplanung bildet.
Hier können Sie die Präsentation der Öffentlichkeitsveranstaltung sowie die Dokumentation einsehen:
Anlagen
Karte 1
Karte 2
Karte 3
Maßnahmenvorschläge
Dokumentation – Informationsveranstaltung vom 18.07.2024
Über die Präsentation hinausgehende Informationen
(basierend auf Fragen während der Veranstaltung)
Welche Straßen werden betrachtet bei der 4. Stufe betrachtet und wie ist dabei das Verhältnis von Bundes-, Landes bzw. kommunalen Straßen?
- es werden nur Straßenabschnitte mit einer Verkehrsbelegung > 3 Mio. Kfz/Jahr (in etwa 8.000 Kfz/Tag) betrachtet (vgl. Folie 9 der Präsentation)
- Hierbei ergibt sich folgende Verteilung
- etwa 86% (≈ 12 Kilometer) Bundes- & Landesstraßen (= Baulast Bund/Land)
- etwa 14% (≈ 2 Kilometer) kommunale Straße (= Baulast Stadt)
Warum nimmt die Anzahl der betroffenen Menschen mit den unterschiedlichen Szenarien/Prognosen (Nullfall und Planfall – vgl. Mobilitätsplan 2030+) nicht ab, obwohl verschiedene Maßnahmen in der Berechnung berücksichtigt werden?
- Der Anstieg der betroffenen Menschen ist auf die neue, verbindliche Berechnungsmethode (BUB) zurückzuführen und die damit verbundene Berücksichtigung zusätzlicher Eingangsdaten (vgl. Präsentation - Folie 10 und 11)
Einschätzung/Bewertung - Maßnahmenvorschläge zur Lärmminderung
Grundsätzlich wird im Stadtzentrum die Störung durch Verkehrslärm am stärksten eingeschätzt (vgl. Karte 1). Diese Einschätzung deckt sich auch mit den Ergebnissen der Lärmberechnung (vgl. Präsentation - Folie 22 und 23). Die nachfolgenden Maßnahmenvorschläge wurden von den Teilnehmenden weiterhin als zielorientiert („Finde ich gut“) eingeschätzt:
- Verringerung der Verkehrsmenge durch Veränderung des modal split
- Verringerung Schwerverkehrsanteil (nächtliches Lkw-Durchfahrtsverbot)
- Instandhaltung von Fahrbahnbelägen
- Einbau lärmärmerer Fahrbahnbeläge
- Verstetigung des Verkehrsflusses
Anpassungsbedarf sahen die Teilnehmenden hinsichtlich der Maßnahmenvorschläge:
- Verringerung der Verkehrsmengen durch Verlagerung und
- Einrichtung von Tempo 30 Zonen
➝ Die Verlagerung des Schwerverkehrs ist für die Innenstadt kein probates Mittel, da es keine zumutbaren Alternativen (Straßen) gibt. Grundsätzlich wird die Lenkung des Schwerverkehrs von und zu Gewerbegebieten, an sogenannten Einfalls- und Ausfallsstraßen, weiterhin als zielführend angesehen. Jedoch darf die Verlagerung des Schwerverkehrs keine stärkere Betroffenheit in anderen Bereichen auslösen, als im Gebiet zuvor.
➝ Tempo 30 als Durchfahrtsgeschwindigkeit festlegen (nicht als Tempo 30 Zone). Tempo 30 Zonen sind für den ÖPNV, ohne eine gesonderte Vorfahrtsregelung (bspw. VZ 301), negativ.
Die Zuordnung der Maßnahmenvorschläge und der damit verbundene direkte Handlungsbedarf können der Karte 2 entnommen werden.
„ruhige Gebiete“
Einen größeren Diskussionsbedarf gab es hinsichtlich des neuen Themenfelds „ruhige Gebiete“ in der Lärmaktionsplanung (vgl. Präsentation – Folien 26 ff.).
Deutlich wurde dabei, dass die Ausweisung von „ruhigen Gebieten“ einerseits gewünscht wird, andererseits eine Festlegung dahingehend alles andere als einfach ist und die daraus möglicherweise erwachsenden Folgen genau berücksichtigt werden müssen. Folgen könnten z. B. für die zukünftige Entwicklung von Wohn- oder Gewerbegebieten/-flächen entstehen, indem ihre Entwicklung im Bereich ruhiger Gebiete eingeschränkt würde.
Die Ausweisung der gesamten Uferbereiche entlang des Finowkanals wird kritisch eingeschätzt, da zukünftige Entwicklungsabsichten und Nutzungsmöglichkeiten des Finowkanals (nach Instandsetzung der Schleusen) dieser Festlegung womöglich gegenüberstehen. Grundlegend gab es Einigkeit für die mögliche Festlegung der Drehnitzwiesen, dem Schwärzetal und Teilen des Westendparks als potenzielle „ruhige Gebiete“.
Des Weiteren wurden als mögliche „ruhige Gebiete“ der Hauptfriedhof, der Park am Weidendamm sowie der Familiengarten vorgeschlagen. Hierbei gilt es in den nächsten Arbeitsschritten zu prüfen, ob zukünftige Nutzungskonzepte oder Entwicklungsabsichten einer derartigen Ausweisung kontrovers gegenüberstehen und welche Folgen sich mit einer Ausweisung ergeben können.