Kommunale Wärmeplanung

Der kommunale Wärmeplan ist ein strategischer Plan, der einen möglichen Weg aufzeigt, wie die Wärmeversorgung in Kommunen bis 2045 klimaneutral, effizient und kostengünstig zu gestalten.

Der Plan untersucht die aktuelle Wärmeversorgungssituation, prognostiziert den Wärmebedarf für die Zukunft und bewertet Potenziale für erneuerbare Energien sowie Energieeffizienz. Der Wärmeplan zeigt auf, welche Gebiete sich für den Ausbau von Wärmenetzen eignen und welche Stadtgebiete voraussichtlich auch in Zukunft individuelle Heizlösungen benötigen.

Das Ergebnis des Wärmeplans ist ein Zielszenario mit konkreten Maßnahmenvorschlägen in Form eines Berichts, der auf die lokalen Gegebenheiten zugeschnitten ist.

Antworten auf individueller Gebäudeebene liefert die Wärmeplanung hingegen nicht. Vielmehr geht es um eine strategische Bewertung, welche Lösung für ein jeweiliges Gebiet voraussichtlich am besten dazu geeignet ist, bis 2045 eine klimaneutrale, effiziente und kostengünstige Wärmeversorgung zu erreichen.

Einführung in die kommunale Wärmeplanung

Seit dem 1. Januar 2024 gilt das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“, kurz Wärmeplanungsgesetz. Eberswalde ist demnach bis zum 30. Juni 2028 verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan zu erarbeiten und zu veröffentlichen. Das Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist, die Wärmeversorgung bis 2045 so umzubauen, dass diese keine weiteren Treibhausgasemissionen verursacht.

Der Umbau der Wärmeversorgung ist ein lange andauernder Prozess, mit dem auch hohe Investitionen verbunden sind. Um allen, die davon betroffen sind, möglichst frühzeitig Planungssicherheit zu gewährleisten, möchte die Stadt Eberswalde noch vor der gesetzlichen Frist mit der Planung fertig sein.

Die Erarbeitung des kommunalen Wärmeplans für Eberswalde hat daher bereits im September 2024 begonnen und wird voraussichtlich Ende 2025 beendet sein. Bis dahin ist eine Bestands- und Potenzialanalyse vorzunehmen, daraus werden Zielszenarien und eine Umsetzungsstrategie mit konkreten Maßnahmen erarbeitet. Aus all den Daten und Ergebnissen resultiert der kommunale Wärmeplan.

Der kommunale Wärmeplan für Eberswalde wird voraussichtlich bis Ende 2025 fertiggestellt sein.

Hier gelangen Sie direkt zu den Ergebnissen.

Für die Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung ist die Erhebung von vielen Daten erforderlich. Personenbezogenen Daten werden in diesem Zusammenhang nicht erhoben. Die erforderlichen Daten werden ausschließlich „aggregiert“ erfasst. Das bedeutet, mehrere Gebäude werden zusammengefasst und ein Durchschnittswert gebildet. Es ist somit kein Rückschluss auf konkrete Informationen wie zum Beispiel den Wärmebedarf einzelner Personen oder Haushalte möglich.

Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung für Eberswalde

Gemäß § 14 des Wärmeplanungsgesetzes untersucht die planungsverantwortliche Stelle das Stadtgebiet im Rahmen einer Eignungsprüfung auf Teilgebiete, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eignen. Werden solche Gebiete identifiziert, kann dort eine verkürzte Wärmeplanung durchgeführt werden. Das bedeutet, dass Gebäude in diesen Gebieten künftig über dezentrale, also gebäudebezogene Wärmeversorgungsanlagen mit Wärme versorgt werden müssen.

Ergebnis Wärmenetze

In Bezug auf mögliche Wärmenetze kommt die Eignungsprüfung zu dem Ergebnis, dass kein Gebiet von der Bestands- und Potenzialanalyse ausgeschlossen werden soll. Dies liegt insbesondere daran, dass Wärmenetze auch in Gebieten mit geringer Bebauungsdichte unter bestimmten Rahmenbedingungen, die eine weitere Analyse benötigen, eine wirtschaftliche Alternative zu dezentralen Versorgungsoptionen sein können. Ohne eine fundierte Datengrundlage aus der Bestandsanalyse kann daher keine verlässliche Entscheidung getroffen werden, ob Gebiete von der vollständigen Wärmeplanung ausgeschlossen werden sollten. Zudem wird davon ausgegangen, dass in allen Ortsteilen Wärmepotenziale, wie zum Beispiel Umgebungswärme, vorhanden sind. Diese Potenziale werden erst in der Potenzialanalyse genauer untersucht.

Ergebnis Wasserstoffnetze

Wasserstoffnetze hingegen können bereits jetzt aus der kommunalen Wärmeplanung ausgeschlossen werden. Aufgrund der aktuellen Marktentwicklung und des stockenden Markthochlaufs muss von einer mangelnden Wirtschaftlichkeit und einer unklaren Verfügbarkeit von Wasserstoff für die private Wärmeversorgung ausgegangen werden. Hinzu kommt, dass EWE-Netz als Gasnetzbetreiber, unter den aktuellen politischen und regulatorischen Randbedingungen, keine Umstellung der Gasverteilnetze auf Wasserstoff nach §71k Abs. 1 GEG in der Kommune Eberswalde plant.

Planungen nach §71k Abs. 1 GEG zur Umstellung des Gasverteilnetzes auf Wasserstoff in Aussicht stellt, sodass eine valide Grundlage für kommunale Wärmeplanung fehlt. Daher werden im Wärmeplan keine Eignungsgebiete für Wasserstoffnetze ausgewiesen.

Die Bestands- und Potenzialanalyse im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung für Eberswalde ist abgeschlossen. Die Ergebnisse können in der hier verlinkten PDF-Datei heruntergeladen werden.

Weitere häufig gestellte Fragen

Kurz und knapp: aus dem kommunalen Wärmeplan entstehen für niemanden Pflichten. Vielmehr ist der kommunale Wärmeplan (KWP) ein strategischer Fahrplan, der erste Empfehlungen und Entscheidungsgrundlagen für die Kommune sowie für einzubeziehende Akteure bietet. Die Ergebnisse der Analysen sind zunächst rechtlich unverbindlich. Sie können und sollten aber genutzt werden, um kommunale Entscheidungen auf das Ziel einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung auszurichten.

Im Wärmeplan werden konkrete Maßnahmenvorschläge gemacht, wie die Infrastruktur für die Wärmeversorgung (weiter-)entwickelt und erneuerbare Energien integriert werden können. Der KWP liefert damit eine wichtige Grundlage für die weitere Stadt- und Energieplanung, insbesondere für die Stadtverwaltung, Stadtpolitik und Energieversorger.

Der KWP muss Maßnahmen enthalten, die den Start der Wärmewende in der Kommune ermöglichen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, hängt von den lokalen Gegebenheiten und den identifizierten Potenzialen ab.

Die Kommunale Wärmeplanung ist kein statisches Konzept, sondern ein fortlaufender Prozess. Das bedeutet, dass der KWP regelmäßig (mindestens alle fünf Jahre) überarbeitet und an neue Entwicklungen angepasst wird. Durch die Zusammenarbeit und Diskussion der beteiligten Akteure wird der Wärmeplan kontinuierlich verbessert.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die Kommunale Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes (WPG) ergänzen sich, sind aber weitgehend voneinander unabhängig.

Das GEG bezieht sich auf Einzelgebäude und legt Anforderungen für Heizungsanlagen in Einzelgebäuden fest. Der KWP hingegen bezieht sich auf die Energieversorgung einer übergeordneten, stadtweiten Ebene. Trotzdem verfolgen beide Instrumente ein gemeinsames Ziel: die CO2-Emissionen im Gebäude- und Wärmesektor zu senken und die Energieeffizienz zu erhöhen.

Laut GEG gelten seit dem 1. Januar 2024 neue Vorgaben, nach denen neu eingebaute Heizungen künftig grundsätzlich 65 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen müssen (sog. 65-Prozent-EE-Vorgabe). Bestehende Heizanlagen dürfen weiterhin repariert und betrieben werden.

Die Anforderungen sind technologieoffen gestaltet. Neben der Möglichkeit eines individuellen Nachweises auf Basis von Berechnungen bietet das GEG verschiedene pauschale Optionen, um die 65-Prozent-EE-Vorgabe zu erfüllen. Eine dieser Optionen ist der Anschluss an ein Wärmenetz. Daher enthält das GEG auch Regelungen, die es mit der Wärmeplanung verknüpfen.

Für Neubauten in Neubaugebieten gelten diese Regelungen sofort, für alle anderen Gebäude erst mit Ablauf der Fristen, die das WPG für die Erstellung von Wärmeplänen vorsieht. Damit soll Bürger:innen die Möglichkeit gegeben werden, sich bei der Wahl einer klimafreundlichen Heizung an den Inhalten der Wärmepläne zu orientieren.

Diese Frist ist für Eberswalde der 30. Juni 2028.

Erfolgt der Beschluss des Wärmeplans vor dieser Frist, führt dies nicht zu einer vorzeitigen Aktivierung der 65-Prozent-EE-Vorgabe nach GEG § 71 Satz 8.

Hierzu ist ein gesonderter Beschluss in Form einer Satzung notwendig, die sogenannte “Gebiete zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen” oder “Wasserstoffnetzausbaugebiete” nach § 26 WPG festlegt. Für Gebäude, die sich in einem solchen Gebiet befinden, gilt die 65-Prozent-EE-Vorgabe spätestens mit einer Frist von einem Monat nach dem getroffenen Beschluss. Ob eine solche Satzung für Eberswalde beschlossen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden.

Ohne einen solchen Beschluss gilt bis zu den oben genannten Fristen eine Übergangsregelung, nach der Heizungen mit weniger als 65 % erneuerbaren Energien eingebaut werden können. Hierbei gilt die Bedingung, dass der Anteil erneuerbarer Energien im Betrieb schrittweise (15 % ab 2029, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040) erhöht werden muss.

Spätestens ab dem 1. Januar 2045 dürfen Heizsysteme nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Alle Heizungen sowie der Bezug aus Wärmenetzen müssen dann auf 100 % Erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme umgestellt sein.

Somit greifen Gebäudeenergiegesetz und kommunale Wärmeplanung ineinander, um die Investitionsentscheidungen auf Einzelgebäude- und Gebietsebene in Richtung einer nachhaltigen, effizienten und kostengünstigen Wärmeversorgung zu koordinieren.

Im Rahmen der Wärmeplanung werden Eignungsgebiete anhand von u.a. energetischen Kennzahlen identifiziert. Diese Gebiete erscheinen aufgrund der Bestandsanalyse grundsätzlich als geeignet für den Bau von Wärmenetzen – wenn die grundsätzlichen Rahmenbedingungen passen. Es sind jedoch noch zusätzliche Prüfungen und Planungen notwendig, um genau festzustellen, ob die Gebiete tatsächlich für Wärmenetze geeignet sind.

Basierend auf den Eignungsgebieten werden im nächsten Schritt Ausbaupläne für die Wärmenetzausbaugebiete erstellt. Diese Pläne berücksichtigen nicht nur die Wärmebedarfsdichte, sondern auch weitere Faktoren wie wirtschaftliche, politische und rechtliche Aspekte sowie die Verfügbarkeit von potenziellen erneuerbarer Energiequellen. Die Stadt, Projektentwickler und Wärmenetzbetreiber arbeiten gemeinsam an diesen Ausbauplänen. Der Ausbau der Wärmenetze bis 2040 und die Umstellung auf regenerative Wärme erfolgt schrittweise und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Genaue Ausbaupläne, die auch die Zeitangaben zur Erschließung auf Straßenebene umfassen, werden von der Stadt oder den Energieversorgern bzw. Netzbetreibern möglichst zeitnah, nach Abschluss von Detailuntersuchungen, veröffentlicht.

Der kommunale Wärmeplan dient in erster Linie als strategische Planungsbasis und identifiziert mögliche Handlungsfelder für die Kommune. Dabei sind die im Wärmeplan ausgewiesenen Teilgebiete für Wärmenetze, Inselnetze und Einzelversorgungslösungen sowie die spezifischen Maßnahmen nicht als eine finale, unumstößliche “Klärung aller Fragen” zu verstehen. Vielmehr dienen sie als Ausgangspunkt für weiterführende Überlegungen, wirtschaftlich-technische Detailanalysen und sollten daher an den relevanten kommunalen Schnittstellen berücksichtigt werden.

Insbesondere bei der Entwicklung von Wärmenetzen, aber auch in Gebieten, die perspektivisch nicht für Wärmenetze geeignet sind, werden Anwohner:innen frühzeitig informiert und eingebunden. So kann sichergestellt werden, dass die individuellen Entscheidungen zur Umstellung der Wärmeversorgung eines Gebäudes im Einklang mit der kommunalen Planung getroffen werden.

Ich bin Mieter:in: Informieren Sie sich über etwaige geplante Maßnahmen und sprechen Sie mit Ihrem/Ihrer Vermieter:in über mögliche Änderungen.

Ich bin Vermieter:in: Berücksichtigen Sie die Empfehlungen des KWP bei Sanierungen oder Neubauten und analysieren Sie die Rentabilität der möglichen Handlungsoptionen auf Gebäudeebene, wie Sanierungen, der Anschluss an ein Wärmenetz, die Installation einer Wärmepumpe, oder Biomasseheizung im Hinblick auf die langfristige Wertsteigerung der Immobilie und mögliche Mietanpassungen.

Ich bin Gebäudeeigentümer:in: Prüfen Sie, ob sich Ihr Gebäude in einem Eignungsgebiet für Wärmenetze befindet. Falls dies zutrifft, ist es ratsam, die detaillierten Ausbaupläne eines Netzbetreibers abzuwarten. Diese werden bei Fertigstellung der Öffentlichkeit präsentiert. Sollte Ihre Immobilie außerhalb eines der in diesem Wärmeplan aufgeführten Wärmenetz- Eignungsgebiete liegen, ist ein Anschluss an ein Wärmenetz unwahrscheinlich.

Es gibt jedoch zahlreiche alternative Maßnahmen, die Sie zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Reduzierung Ihrer CO2-Emissionen ergreifen können. Durch erneuerbare Energien betriebene Heiztechnologien können dabei helfen, den Wärme- und Strombedarf Ihrer Immobilie nachhaltiger zu decken. Dazu gehören beispielsweise die Installation einer Wärmepumpe, die mit Wärme aus dem Erdreich oder der Umgebungsluft betrieben wird, oder die Umstellung auf eine Biomasseheizung. Für letztere Technologie muss jedoch beachtet werden, dass die Nachfrage nach Biogas, Pellets und Hackschnitzeln in den kommenden Jahren und Jahrzehnten aufgrund der quasi überall gleichzeitig ablaufenden Wärmewende in Deutschland und Europa wahrscheinlich stark ansteigen und die Biogas- bzw. Biomasse-Preise nach oben treiben wird. Somit ist es ratsam, ergänzend die Installation von Solaranlagen zur Deckung des Strom- und/oder Wärmebedarfs in Betracht ziehen.

Prüfen Sie außerdem, welche energetischen Sanierungen zu einer besseren Energieeffizienz Ihres Gebäudes beitragen können. Dabei kann die Erstellung eines sog. “Individuellen Sanierungsfahrplans” sinnvoll sein, der auf einer ganzheitlichen, detaillierten Analyse der Immobilie basiert und Maßnahmen wie die Dämmung von Dach und Fassade, den Austausch der Fenster oder den hydraulischen Abgleich des Heizungssystems beinhalten kann. Moderne Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sind eine weitere Option, die Energieeffizienz und den Wohnkomfort zu steigern.

Darüber hinaus gibt es verschiedene Förderprogramme, die Sie in Anspruch nehmen können. Diese reichen von der Bundesförderung für effiziente Gebäude bis hin zu möglichen Programmen auf Landesebene. Eine individuelle Energieberatung kann Ihnen darüber hinaus weitere, auf Ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnittene Empfehlungen geben.

Über die Verbraucherzentrale können Sie eine Initialberatung zu Fragen der Gebäudesanierung und Klimaschutzmaßnahmen an Ihrem Gebäude erhalten.

Die Akteursbeteiligung ist ein zentraler Bestandteil der kommunalen Wärmeplanung und entscheidend für deren Erfolg. Durch Fachgespräche und Workshops werden unterschiedliche Perspektiven eingebunden, insbesondere von Fachakteuren wie Stadtwerken, Energieversorgern und Wohnungsunternehmen. Diese Zusammenarbeit stellt sicher, dass lokales Wissen und technische Expertise effektiv genutzt werden, um praktikable Lösungen zu entwickeln, die nach Erstellung des Wärmeplans umgesetzt werden können.

Neben der fachlichen Ebene trägt die Akteursbeteiligung auch zur Akzeptanz bei. Durch die Einbindung politischer Entscheidungsträger und die frühzeitige Information der Öffentlichkeit entsteht Transparenz, die das Vertrauen in den Prozess stärkt. So wird gewährleistet, dass der Wärmeplan sowohl den lokalen Gegebenheiten entspricht als auch breit getragen wird.

Insgesamt ermöglicht ein partizipativer Ansatz eine ganzheitliche Planung, die die Transformation der Wärmeversorgung vor Ort effizient und zukunftssicher gestaltet.