Die Bauleitplanung ist das zentrale Planungsinstrument zur städtebaulichen Entwicklung und Ordnung einer Gemeinde. Ihre Aufgabe besteht darin, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten. Die Bauleitplanung istzweistufig aufgebaut und besteht aus dem Flächennutzungsplan als vorbereitenden Plan, der das gesamte Gemeindegebiet betrachtet und aus dem Bebauungsplan als verbindlichen Bauleitplan, der für Teilflächen des Gemeindegebietes konkrete Bebaubarkeit regelt.