Service

Ansprechpartner Untere Bauaufsichtsbehörde

Herr Dr. Henschel

Telefon: 03334/64-630           
Telefax: 03334/64-639
E-Mail: f.henschel@eberswalde.de

Kupferhammer, Stadtmitte von Bahnhof bis Paschenberg,  Schwappachweg, Südend

Frau Schwebke

Telefon: 03334/64-637
E-Mail: p.schwebke@eberswalde.de

Finow bis Britzer Straße, Brandenburgisches Viertel, Clara-Zetkin-Siedlung, Flugplatz

Frau Guse

Telefon: 03334/64-640
E-Mail: i.guse@eberswalde.de

Nordend, Leibnizviertel, Westend, Gelände Kranbau, Familiengarten, Werner-Forßmann- sowie Martin-Gropius-Krankenhaus, Technologie- u. Gewerbepark Eberswalde

Frau Ortloff

Telefon: 03334/64-634
E-Mail: k.ortloff@eberswalde.de

Ostend, Sommerfelde, Tornow, Spechthausen, ZOO, südl. Oderbergerstraße (einschl. Macherslust und Kahlenberg)

Herr Zimmermann

Telefon: 03334/64-635
E-Mail: m.zimmermann@eberswalde.de

Widerspruchsverfahren, Baurechtliche Verfahren, Vorbescheide

Frau Sandow

Telefon: 03334/64-638
E-Mail: m.sandow@eberswalde.de

Frau Fehrmann-Böttcher 

Telefon: 03334/64-636
E-Mail: a.fehrmann-boettcher@eberswalde.de

Frau Pahlow

Telefon: 03334/64-632
E-Mail: a.pahlow@eberswalde.de

Antragseingang, Haushaltsangelegenheiten, Abbruchanzeigen, Koordinierung Geschäftsablauf

Frau Ziemann

Telefon: 03334/64-631
E-Mail: m.ziemann@eberswalde.de

Herr Gnorski

Telefon: 03334/64-641
E-Mail: m.gnorski@eberswalde.de

Kontakte Entwurfsverfasser/Ingenieure

Entwurfsverfasserin/Entwurfsverfasser

Entsprechend § 65 Abs. 1 BbgBO müssen Bauvorlagen für die Errichtung und Änderung von Gebäuden von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser erstellt sein, der bauvorlageberechtigt ist. Dies gilt nicht für Bauvorlagen für geringfügige oder technisch einfache Bauvorhaben, die üblicherweise von Fachkräften (insbesondere Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister des Maurer-, Betonbauer- und Zimmererfachs) verfasst werden. Aber auch für diese Bauvorhaben sind die Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Schall- und Erschütterungsschutz durch qualifizierte und gelistete Fachplaner nachzuweisen oder die bautechnischen Nachweise durch einen anerkannten Prüfingenieur bauaufsichtlich zu prüfen.

Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser muss nach Sachkunde und Erfahrung zur Vorbereitung des jeweiligen Bauvorhabens geeignet sein und ist verantwortlich für die Vollständigkeit und Brauchbarkeit seiner Planung. Er hat dafür zu sorgen, dass die für die Ausführung notwendigen Einzelzeichnungen, Einzelberechnungen und Anweisungen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.

Ein Verzeichnis der in den entsprechenden Kammern des Landes Brandenburg eingetragenen Architekten bzw. bauvorlageberechtigten Ingenieure sehen Sie unter: 

Bei Sonderbauten kann die Prüfung der bautechnischen Nachweise der Energieeinsparung sowie der Nutzung der erneuerbaren Energien entweder durch den Prüfingenieur oder durch einen bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung erfolgen (§ 51 Abs. 2 BbgBO).

Brandenburgische Ingenieurkammer

In den Fällen des § 66 BbgBO, in denen der Nachweis der Standsicherheit nicht bauaufsichtlich zu prüfen ist, muss der Standsicherheitsnachweis durch einen qualifizierten Tragwerksplaner erstellt sein, der den in der Vorschrift näher geregelten Anforderungen genügt.

Brandenburgische Ingenieurkammer

Bei Bauvorhaben der Gebäudeklasse 4 (ausgenommen Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen) muss der Brandschutznachweis von einem qualifizierten Brandschutzplaner erstellt sein, der den in § 66 BbgBO näher geregelten Anforderungen genügt.

Brandenburgische Ingenieurkammer

Adressliste der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI's) im Land Brandenburg


Hier erhalten Sie Auszüge aus der Liegenschaftskarte sowie weitere Kataster-, Vermessungs- und Geodaten:

Kataster- und Vermessungsbehörde des Landkreises Barnim

Wer ist mein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger? An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit, den zuständigen Bezirksschornsteinfeger für Ihr Grundstück zu ermitteln.

Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Brandenburg

Der Weg zum Eigenheim

Der Entschluss zum Bau eines Eigenheims ist gefasst. Der Weg jedoch hürdenreich und der Anspruch der persönlichen Interessen muss hier mit den rechtlichen Möglichkeiten in Einklang gebracht werden.

Einen kurzen Überblick geben wir Ihnen hier.