Bauvorlagen


Damit die Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag mit nötiger Rechtssicherheit bearbeiten kann, sind vollständige Bauvorlagen unerlässlich. Diese vermeiden Nachforderungen und unterstützen die zeitnahe Erteilung der Baugenehmigung.

Bauantragsformulare und sonstige Formulare in bauaufsichtlichen Verfahren

  • Bauantrag, Vorbescheid, Abweichung und Anzeige vor Baubeginn, Nutzungsaufnahme und weitere veröffentlichte Bauformulare
  • Statistische Erhebungsbögen für Baugenehmigung und Bauabgänge
    (Bauabgang = Abbruch und Nutzungsänderung zwischen Wohn- und Nichtwohnzwecken)
  • Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zur Begründung von Wohnungs- und Teileigentum (Abgeschlossenheitsbescheinigung)
  • Antrag auf Erhaltungsrechtliche Genehmigung für Baugenehmigungsverfahren im Bereich einer Erhaltungssatzung
  • Anzeige Gebrauchsabnahme für Fliegende Bauten (§ 76 Abs. 6 BbgBO)
    Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. (Bsp. Fahrgeschäfte, Bühnen, Zelte)

Hinweise und Erläuterungen

Elektronische Bauvorlagen auf Datenträgern

Entsprechend Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) sind die Bauherrin/der Bauherr verpflichtet, zusätzlich alle Bauvorlagen in elektronischer Form im PDF oder PDF/A-Format vorzulegen. Da das Projekt für ein Bauvorhaben heute überwiegend mit Softwareunterstützung durch die Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser erarbeitet wird, ist die Grundlage für die Erstellung elektronischer Bauvorlagen schon geschaffen. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Beschleunigung des bauaufsichtlichen Verfahrens.

Übereinstimmungserklärung

Mit der Antragstellung erklärt die Bauherrin/der Bauherr, dass die in elektronischer Form eingereichten Bauvorlagen jeweils mit den Papierexemplaren im Umfang, in Version, Inhalt, Darstellung und Maßstab vollständig übereinstimmen. Die Bauaufsicht ist nicht verpflichtet, die Übereinstimmung der elektronischen Form mit der Papierform zu überprüfen. Im Falle der Widersprüchlichkeit gilt jeweils die Papierfassung. Unterschriften/Signaturen auf den elektronischen Bauvorlagen bedarf es nicht, da diese auf den in Papierform eingereichten Unterlagen zu leisten sind.

Nutzungskonzepte oder mehrseitige Antragsformulare können als eine Datei zusammengefasst werden. Bescheinigungen, Erklärungen, Betriebs- und Baubeschreibung sowie technische Bauvorlagen sind jedoch als Einzeldatei zu speichern.

Gibt es Muster zur Ablagestruktur und Vorschläge für Dateibezeichnungen?

Ja! Unterstützen kann Sie diese Liste bei der Einreichung digitaler Bauvolagen. Die gewählten Dateinamen der Dokumente müssen Dateiinhalt, Version und Versionsdatum erkennen lassen. Beispielsweise „EG Grundriss Bestand V1 20210125”. Bitte verwenden Sie keinesfalls Sonder- oder Satzzeichen in den Dateibezeichnungen (: , /. = % / § [ ] % & # \ ? * " " < > +).

Rahmenbedingungen des Landes Brandenburg für elektronische Bauvorlagen