Bauen in Eberswalde

Fotografie eines Hauses am Kanal in Eberswalde. Auf der Wasseroberfläche spiegelt sich das Wohnhaus iund der Garten. Fotografie eines Hauses am Kanal in Eberswalde. Auf der Wasseroberfläche spiegelt sich das Wohnhaus iund der Garten.

Bauen-Online

Auf der Service-Seite „Bauen Online” können Sie sich als Entwurfsverfasser oder Bauherr online über Ihren Bauantrag informieren. Die elektronische Bauakte bringt Ihnen kurz und knapp Gewissheit über den aktuellen Stand der Bearbeitung.

Bild einer Baustelle mit Baustellenkran in Eberswalde. Bild einer Baustelle mit Baustellenkran in Eberswalde.

Bauvorlagen


Hier finden Sie alle Informationen zu Bauvorlagen und die damit verbundenen Prozessen.

Fotografie eines historischen Wohnhauses in Eberswalde. Der Himmel hinter und über dem Gebäude ist stimmungsvoll bewölkt und man erkennt einige vorbeifliegende Vögel. Fotografie eines historischen Wohnhauses in Eberswalde. Der Himmel hinter und über dem Gebäude ist stimmungsvoll bewölkt und man erkennt einige vorbeifliegende Vögel.

Denkmalschutz

In diesem Bereich finden Sie Informationen zur Unterstützung und Koordinierung bei der Planung von Baumaßnahmen im Bereich des Denkmalschutzes und Beratung bei der Beantragung von Fördermitteln.

Gesetze und Verordnungen

Örtliche Bauvorschriften nach § 87 BbgBO und Satzungen der Stadt Eberswalde finden Sie unter Ortsrecht.

  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)
  • Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
  • Brandenburgische Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV)
  • Brandenburgische Bautechnische Prüfungsverordnung (BbgBauPrüfV)
  • Brandenburgische Baugebührenordnung (BbgBauGebO)
  • Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebG Bbg)
  • Brandenburgische Garagen- und Stellplatzverordnung (BbgGStV)
  • Brandenburgische Feuerungsverordnung (BbgFeuV)
  • Brandenburgische Prüfsachverständigenverordnung (BbgPrüfSV)
  • Brandenburgische Sicherheitstechnische Gebäudeausrüstungs-Prüfungsverordnung (BbgSGPrüfV)
  • Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  • Brandenburgische Verkaufsstätten-Bauverordnung  (BbgVBauV)
  • Brandenburgische Beherbergungsstättenbau-Verordnung (BbgBeBauV)
  • Brandenburgische Versammlungsstättenverordnung (BbgVStättV)
  • Brandenburgische Krankenhaus- und Pflegeheim-Bauverordnung (BbgKPBauV)
  • Brandenburgische Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Wohnformen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder mit Behinderung - Brandenburgische Wohnformen-Richtlinie (BbgWR)
  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
  • Verordnung des Landkreises Barnim zum Schutz von Bäumen (BarBaumSchV)

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Die Bauaufsichtsbehörde prüft die Zulässigkeit nach den Vorschriften des BauGB, den Vorschriften der BbgBO und aufgrund dieses Gesetzes sowie andere öffentlich-rechtliche Vorschriften, soweit für das beantragte Vorhaben beachtlich.

Zuständige Organisationseinheit

63 - Bauordnungsamt

Ansprechpartnerin

Frau Andrea Pahlow
a.pahlow@eberswalde.de
Telefon: 03334/64-632