Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit – Stadt Eberswalde
(Stand: 15.05.2024)
Die Stadt Eberswalde setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.eberswalde.de. Verlinkte externe Angebote sind hiervon ausgenommen.
Die Stadt Eberswalde ist bemüht, ihre Website www.eberswalde.de im Einklang mit dem Gesetz des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz - BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.
Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit
Die Stadt Eberswalde ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:
- Barrierefreiheit ist Teil unseres Leitbildes und es liegt ein eigenständiges Konzept "Barrierefreies Eberswalde - eine Stadt für alle" vor.
- Eine Beauftragte zur Vertretung der Belange von Menschen mit Behinderung wurde berufen.
- Innerhalb der Stadt Eberswalde gibt es klare Ziele und Verantwortlichkeiten für die Barrierefreiheit.
- Formale Methoden zur Qualitätssicherung der Zugänglichkeit existieren innerhalb der Stadt Eberswalde.
- Wir beziehen Menschen mit Behinderungen in unsere Benutzertestprozesse ein.
Aktueller Stand der Konformitätsstatus
Aktueller Stand zur Sprachanwendung
Derzeit gibt es in der Bundesrepublik Deutschland keine einheitlichen Regeln für einen geschlechtergerechten Sprachgebrauch. Die Stadt Eberswalde möchte hingegen an der Diskussion zum Thema teilnehmen sowie praxisnahe, akzeptable Lösungen dazu entwickeln und nutzen.
Insoweit nutzt die Stadt Eberswalde einen Sprachgebrauch, der gerecht sein soll sowie niemanden bevorzugt. Der Sprachgebrauch der Stadt Eberswalde beachtet die geltenden Rechtschreib- und Grammatikregelungen, soll verständlich, eindeutig und gut lesbar sein.
Da im Sinne der Gleichbehandlung immer alle Geschlechter gemeint sind, werden insbesondere Doppelnennungen abwechselnd in weiblicher und männlicher Nennung, geschlechtsneutrale Bezeichnungen, Pluralformen oder Funktionsbezeichnungen verwandt. Sofern in Einzelfällen lediglich nur eine Form verwandt werden kann, um eine allgemeine Verständlichkeit und bessere Lesbarkeit zu erreichen oder weil übergeordnete Vorgaben zu beachten sind, soll dies dennoch im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter gelten – mit einer Wertung ist dies in keinerlei Weise verbunden.
Auf Sonder- beziehungsweise Binnen-Zeichen wird in der Regel verzichtet, da diese die Barrierefreiheit, den Lesefluss und gegebenenfalls die Rechtssicherheit sowie Auffindbarkeiten mittels Suchmaschinen beeinträchtigen oder verhindern.
Die Stadt Eberswalde verschreibt sich einer fortwährenden Anpassung an aktuelle Entwicklungen zur Barrierefreiheit. Wir sind offen für Weiterentwicklungen in der Zukunft: Haben Sie also Fragen, Hinweise oder Anregungen zum Sprachgebrauch der Stadt Eberswalde? Dann wenden Sie sich gern an unsere Gleichstellungsbeauftragte.
Aktueller Standard der Barrierefreiheit der Website:
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1.
Diese Webseite ist nach den oben genannten Richtlinien vollständig barrierefrei.
Aktueller Status der Inhaltskonformität:
Überwiegend konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit.
Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.
Videos:
Unsere Videos haben derzeit nicht immer Untertitel.
PDF-Dokumente:
Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.
Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien
Unbekannt
Bewertungsmethoden
Die Stadt Eberswalde hat die Barrierefreiheit dieser Webseite mit Hilfe der folgenden Methode bewertet: Selbsteinschätzung.
Feedback-Prozess
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:
Telefon: 03334/64-503
E-Mail: k.forster-koenig@eberswalde.de
Anschrift:
Stadt Eberswalde
Breite Straße 41 - 44
16225 Eberswalde
Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Rückmeldungen zu geben.
Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen ist die Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit öffentlicher Stellen für das Land Brandenburg angesiedelt. Gesetzliche Grundlage sind die BbBITV und die Richtlinie (EU) 2016/2102.
Mehr Informationen: https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/aufsicht/ueberwachungsstelle-barrierefreies-internet/
E-Mail: durchsetzung.BIT@msgiv.brandenburg.de
Formelle Genehmigung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Stadt Eberswalde, Rathaus
Dr. Markus Mirschel, Pressesprecher