Sperrung wegen Entschärfung von Fundmunition

In der Zeit zwischen 11:30 Uhr bis zum Ende der erforderlichen Maßnahmen ist es verboten, sich innerhalb der Sperrzone in und außerhalb von Gebäuden, auf Straßen, Wegen sowie Plätzen im Umfeld der Sperrzone aufzuhalten oder diese zu betreten.

Am Donnerstag, dem 17. Oktober 2024, wird ab 11:30 Uhr im Zuge einer Allgemeinverfügung der Stadt Eberswalde im Bereich des Reviers Heegermühler Gemarkung Finow angrenzend an die Biesenthaler Straße im Wald in Eberswalde eine Sperrzone im Radius von 300 Metern um den Ort einer Kampfmittelbeseitigung eingerichtet. In der Zeit zwischen 11:30 Uhr bis zum Ende der erforderlichen Maßnahmen ist es demnach verboten, sich innerhalb der Sperrzone in und außerhalb von Gebäuden, auf Straßen, Wegen sowie Plätzen im Umfeld der Sperrzone aufzuhalten oder diese zu betreten.

Durch Spaziergänger wurde am Dienstag, dem 15. Oktober 2024, im Wald sogenannte Fundmunition entdeckt, welche nach einer Inaugenscheinnahme durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) der Polizei Brandenburg nicht mehr transportfähig ist. 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch eine mögliche Detonation der Fundmunition eine Gefahr für Leib und Leben besteht.

Zutritt zu dem aufgeführten Sperrbereich haben nur die vom KMBD bzw. der Stadt Eberswalde beauftragten Fachfirmen und beteiligten Personen und die Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in Absprache mit der Einsatzleitung.

Der detaillierte Wortlaut der „Allgemeinverfügung anlässlich einer Kampfmittelbeseitigungsmaßnahme auf Grund eines Fundes von Fundmunition im Wald im Revier Heegermühle Gemarkung Finow in Eberswalde“ ist unter anderem auf der Homepage der Stadt Eberswalde, https://www.eberswalde.de/aktuelles, in der Rubrik „Aktuelles“ zu finden.

Allgemeinverfügung unter: https://www.eberswalde.de/publications/Allgemeinverf%C3%BCgungen/Allgemeinverf%C3%BCgung-anl%C3%A4sslich-Kampfmittelbeseitigungsma%C3%9Fnahme-Micoleizeck.Mitarbeiter.Stadt_241017-073420-2c98_1.pdf