4. Stufe Lärmaktionsplanung

Ihre Hinweise und Anregungen zum Lärmaktionsplan können Sie direkt per E-Mail bis zum 02. August 2024 an das Stadtentwicklungsamt (stadtentwicklungsamt@eberswalde.de) übermitteln.

Am Donnerstag, dem 18. Juli 2024 erfolgte die öffentliche Information zur aktuellen Entwicklung „4. Stufe - Lärmaktionsplanung“ im Saal des Bürgerbildungszentrums Amadeu Antonio (BBZ).

Die Stadt Eberswalde hat im Jahr 2008 erstmals einen Lärmaktionsplan aufgestellt. 2012 und 2018 erfolgten jeweils die erforderlichen Berichterstattungen über den Lärmaktionsplan an das Landesamt für Umwelt (LfU). Im Rahmen der Erarbeitung des "Mobilitätsplanes 2030+" erfolgte, unter vielfältiger Beteiligung und Information der Bürger:innen, die Neuaufstellung des Lärmaktionsplanes.

Als Bestandteil des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen „Mobilitätsplan 2030+“ bildet der Lärmaktionsplan (LAP) der Stadt Eberswalde eine der Grundlagen für eine langfristig-strategische Sichtweise zur Bewertung von sogenanntem Umgebungslärm. Auf Grundlage von sogenannten Lärmkarten des Landesamts für Umwelt (LfU) sowie des Eisenbahn-Bundesamtes werden die Hauptlärmquellen in den jeweils betrachteten Gemeindegebieten in Lärmaktionsplänen sichtbar gemacht. Die durch Lärm bedingten Belastungen und deren negative Auswirkungen können so gezielt verortet und in die Planung einbezogen werden.

Zur Abschätzung der Betroffenheit wurde, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben sowie auf Basis des eigens erstellten Lärmmodells, die vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS) zu Grunde gelegt. Das bis dahin bestehende Berechnungsverfahren wurde nunmehr durch eine neue einheitliche Berechnungsmethode „Common Noise Assessment Methods in the EU“ („CNOSSOS-EU“) abgelöst, welches durch alle Mitgliedstaaten anzuwenden ist und die Grundlage der aktuellen 4. Stufe der Lärmaktionsplanung bildet.

Nachfolgend können Sie sich die Präsentation der Öffentlichkeitsveranstaltung sowie die Dokumentation herunterladen.

  • Präsentation
  • Dokumentation & Ergebnisse

Ihre Hinweise und Anregungen zum Lärmaktionsplan können Sie direkt per E-Mail bis zum 02. August 2024 an das Stadtentwicklungsamt (stadtentwicklungsamt@eberswalde.de) übermitteln.