Sperrung wegen Entschärfung von Fundmunition
In der Zeit zwischen 11:30 Uhr bis zum Ende der erforderlichen Maßnahmen ist es verboten, sich innerhalb der Sperrzone aufzuhalten oder diese zu betreten.
Am Donnerstag, dem 07. November 2024, wird ab 11:30 Uhr im Zuge einer Allgemeinverfügung der Stadt Eberswalde im Bereich des Stadtwaldes Gemarkung Eberswalde, Flur 12, Flurstück 114 angrenzend an die Bundesstraße 168 und dem Revier Spechthausen sowie Teile der Schubertstraße in Eberswalde eine Sperrzone mit einem Radius von 150 Metern ab dem Fundort eingerichtet. In der Zeit zwischen 11:30 Uhr bis zum Ende der erforderlichen Maßnahmen ist es demnach verboten, sich innerhalb der Sperrzone in und außerhalb von Gebäuden, auf Straßen, Wegen sowie Plätzen im Umfeld der Sperrzone aufzuhalten oder diese zu betreten.
Nach einer Inaugenscheinnahme durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) der Polizei Brandenburg wurde eingeschätzt, dass die Fundmunition nicht mehr transportfähig ist. Daher muss am 07. November 2024 beginnend ab 11:30 Uhr gesprengt werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch eine gewollte Detonation der Fundmunition eine Gefahr für Leib und Leben besteht.
Zutritt zu dem aufgeführten Sperrbereich haben nur die vom KMBD bzw. der Stadt Eberswalde beauftragten Fachfirmen und beteiligten Personen und die Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in Absprache mit der Einsatzleitung.
Der detaillierte Wortlaut der „Allgemeinverfügung anlässlich einer Kampfmittelbeseitigungsmaßnahme auf Grund eines Fundes von Fundmunition im Stadtwald Gemarkung Eberswalde“ finden Sie hier - Allgemeinverfügung zum 07. November 2024.